ALLGEMEINE VERTRAGS- UND LIEFERBEDINGUNGEN der Firma A.F.T. BIRIBAUER + GSTETTNER GMBH

1.) Allgemeines:

Diese Bedingungen gelten für alle – auch künftigen – Lieferungen oder wie immer zu bezeichnenden Leistungen der AFT sowie damit im Zusammenhang stehenden Ansprüche aller Art. Gegenteilige oder zusätzliche vom Käufer/Besteller bezogene Bedingungen sind, auch wenn solche seitens der AFT nicht ausdrücklich zurückgewiesen werden, unbeachtlich. Der Käufer/Besteller anerkennt durch Aufnahme bzw. Fortsetzung der Geschäftsbeziehungen AFT deren Verkaufs- und Lieferbedingungen. Sämtliche Bestellungen bedürfen für ihre Verbindlichkeit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Abweichende Bestimmungen, mündliche Absprachen, Ergänzungen oder spätere Änderungen zu diesen Vertragsbedingungen oder schriftlichen Vereinbarungen bedürfen zur Wirksamkeit und Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung der AFT in jedem Einzelfall.

2.) Angebot, Vertragsabschluß:

Alle Angebote der AFT sind freibleibend bezüglich Preis, Menge, Lieferfristen, Technische Angaben, Maße, Gewichte und Abbildungen in Katalogen, Prospekten und dergleichen. Zwischenverkäufe bleiben der AFT vorbehalten. Bestellungen des Kunden werden erst durch schriftliche Bestätigung seitens der AFT oder deren Veranlassung der Lieferung oder Leistung für die AFT verbindlich. Der Kunde bleibt an eine Bestellung gebunden, solange die AFT die Annahme nicht ausdrücklich schriftlich ablehnt.

3.) Pläne, Kataloge, Prospekte, Muster:

Die angegebenen Preise verstehen sich ohne gesetzliche Mehrwertsteuer, freibleibend ab unserem Lager 2345 Brunn/Geb., unverpackt. Pläne stellen unser geistiges Eigentum dar und dürfen ohne unserer schriftlichen Einwilligung weder Konkurrenzfirmen, noch dritten Personen weitergegeben werden. Alle Angaben bezüglich Preis, Menge, Lieferfristen, Technische Angaben, Maße, Gewichte und Abbildungen in Katalogen, Prospekten und dergleichen sind freibleibend und unverbindlich. Technische und ausführungsmäßige Änderungen vorbehalten.

4.) Lieferfrist:

Jede von der AFT zugesagte Lieferfrist ist nur als annähernd zu verstehen. Diese sind unverbindlich und werden vom Tage der Auftragsbestätigung bis zur Absendung gerechnet. Von unserem Willen unabhängige Umstände, wie z.B. Störungen bei unseren Vorlieferanten, Arbeitskonflikte, sowie alle Fälle von höherer Gewalt entbinden uns ohne Schadenersatzverpflichtung für die Dauer und den Umfang der dadurch notwendig werdenden Einschränkungen von der Lieferung, ohne das zum Abschluß gebrachte Geschäft rückgängig zu machen. Bei Lieferverzug der AFT ist ein Rücktritt des Bestellers vom Vertrag erst nach Ablauf einer vorher schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist zulässig. Es steht uns in solchen Fällen das Recht zu, von dem Auftrage, soweit er unsererseits noch nicht erfüllt ist, zurückzutreten. Schadenersatzansprüche aus dem Titel etwaiger Lieferzeitüberschreitungen sind ebenso wie Lieferungen gegen Pönale ausgeschlossen. Behebbare Mängel am Liefergut berechtigen den Besteller nicht zur Annahmeverweigerung.

5.) Erfüllung und Gefahrenübergang:

Alle Lieferungen erfolgen – unfrei und frachtfrei – auf Gefahr des Bestellers. Wir leisten daher für Abgang, Verwechslungen oder Beschädigungen der Ware auf dem Transport keinerlei Vergütung oder Ersatz. Im Falle eines Verlustes oder der Beschädigung der Ware während des Transportes obliegt die Reklamation gegenüber dem transportführenden Organ dem Empfänger. Mit der Übergabe der Ware an den Abholer, Verfrachter, die Eisenbahn oder einen sonstigen Beauftragten, ist unsere Lieferverpflichtung erfüllt. Wünscht der Besteller eine Versicherung, erfolgt diese auf seine Kosten und im gewünschten Ausmaß. Die Verfrachtung wird von uns nach bestem Ermessen auf die für uns günstigste Weise vorgenommen. Sollten sich durch bestimmte Versandvorschriften des Bestellers, wie z.B. Expreßsendungen, Mehrkosten ergeben, gehen diese zu dessen Lasten. Abladekosten bei Zustellung sind vom Käufer/Besteller zu tragen. Bei verzögertem Abgang aus dem Lieferwerk ohne unser Verschulden geht die Gefahr mit dem Tag der Versandbereitschaft auf den Käufer/Besteller über.

6.) Gewährleistung:

Beanstandungen, die sich auf falsche oder unvollständige Lieferung oder auf sofort erkennbare Mängel beziehen, müssen uns binnen 8 Tagen nach Eingang der Ware schriftlich mitgeteilt werden, andernfalls gilt die Ware als abgenommen. Für Zulieferteile anderer Erzeugerfirmen gelten deren Garantiebestimmungen und sind Ersatzleistungen erst nach Anerkennung durch den Erzeuger möglich. Für die Kosten einer durch den Käufer selbst vorgenommenen Mängelbehebung haben wir nur dann aufzukommen, wenn wir hiezu eine schriftliche Zustimmung gegeben haben. Rücksendungen von Waren bedürfen unseres vorherigen Einverständnisses. Mängel einzelner Stücke berechtigen nicht, die ganze Sendung zur Verfügung zu stellen.

7.) Preise:

Die Preise sind sowohl bei Angeboten als auch im Abschlußfalle, wenn nicht anderes vereinbart wurde, freibleibend. Die angegebenen Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt der Preisabgabe. Kostenänderung bis zur Lieferung gehen zu Gunsten bzw. zu Lasten des Käufers/Bestellers. Die AFT ist berechtigt zwischenzeitige Preis- und Kostenänderungen einschließlich Veränderungen der Währungsparität bei Erstellung der Faktura oder in Form einer Nachtragsfaktura zu berücksichtigen. Ein Rücktrittsrecht kann vom Käufer dadurch nicht abgeleitet werden. Kosten für Montagen sind in den Preisen nicht inbegriffen. Diese werden nach dem jeweils gültigen Regiesatz verrechnet. Alle Preise gelten pro Stück, bzw. pro Laufmeter. Die angegebenen Preise verstehen sich ohne gesetzliche Mehrwertsteuer, freibleibend ab unserem Lager 2345 Brunn/Geb., unverpackt.

8.) Zahlung:

Bis zur vollständigen Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen des Käufers/Bestellers behalten wir uns das Eigentumsrecht vor. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Käufer verpflichtet, unser Eigentumsrecht geltend zu machen und uns unverzüglich zu verständigen. Der Käufer/Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungs- oder sonstigen Ansprüchen welcher Art auch immer, gegenüber der AFT zurückzuhalten. Bei Rücktritt vom Vertrag muß uns der Besteller die tatsächlich entstandenen Aufwendungen, mindestens aber 20% des Vertragswertes erstatten. Für Sonderanfertigungen sind die vollen Kosten zu erstatten. Bei Zahlungsverzug kann AFT fällige Verzugszinsen des offenen Betrages in der Höhe von mindestens 1% pro Monat dem säumigen Käufer/Besteller verrechnen. Der Käufer/Besteller verpflichtet sich, im Falle seiner Säumigkeit, uns die anfallenden (auch eigene) Mahn- und lnkassospesen sowie außergerichtliche anwaltliche Betreibungskosten zu ersetzen.

9.) Abweichende Bestimmungen:

Alle vom Käufer/Besteller gemachten Vorschriften und Bemerkungen, weiche sich mit den Lieferbedingungen nicht decken, sind nur dann für uns verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden und gelten nur für jenes Geschäft, für welches sie vereinbart wurden.

10.) Erfüllungsort, Gerichtsstand:

Vertrags- und Erfüllungsort ist in jeder Hinsicht Wien, auch wenn die AFT ihre Vertragspflichten an einem anderen Ort erfüllt oder zu erfüllen hat. Österreichisches Recht ist allen Vereinbarungen zwischen Käufer/Besteller und der AFT zu Grunde zu legen. Gerichtsstand ist Wien.